Elektrizitätswerk Randa AG

Die Gesellschaft ► Elektrizitätswerk Randa AG ◄ ab 2009

Bisher

Das EW Randa war bis anhin in der Einwohnergemeinde integriert als separater Bereich wie u.a. Wasser und Abwasser, wie in vielen anderen Gemeinden auch.

Die Gemeinde war auf ihrem Gebiet auch zuständig für die Stromversorgung bzw. die Versorgungssicherheit. Dies gemäss Art. 6 des Gemeindegesetzes. Alle Netzarbeiten wurden in der Zuständigkeit des Gemeinderates budgetiert, besprochen und ausgeführt. Reglemente und Tarife mussten bis 2009 der Urversammlung unterbreitet und vom Kanton homologiert werden.

Mit der Strommarktliberalisierung hat sich die Situation grundlegend geändert.
Auszug aus den allgemeinen Marktbedingungen: Die Verantwortungen und Kompetenzen innerhalb des Gemeindewesens sind der neuen Rechtslage anzupassen. Beispielsweise sind Gemeinderäte nicht mehr für die Preisbildung zuständig, sondern nur noch für Rahmenbedingungen. Reglemente, die keinen Charakter von Gemeindereglementen haben, werden nicht mehr von der Urversammlung beschlossen.

Es standen also einige Aufgaben an, die in Zukunft an das EW Randa herangetragen wurden und von Verantwortlichen zu erledigen waren. Die Verantwortlichen für das EW konnten daher in Zukunft nicht nur ein Ressortchef EW, bzw. ein Gemeinderat sein.

Das EW (als öffentlicher Regiebetrieb) genügte in seiner Rechtsform nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen. Das war u.a. auch mit ausschlaggebend, das EW auszugliedern und eine Gesellschaftsform zu wählen mit statutarisch festgelegten Verantwortlichkeiten. Dadurch bedingt, wurde eine Gesellschaftsform (AG) gewählt, die für die Zukunft Stromversorgungsgesetz und Stromverordnung standhalten soll.

Es ist kein Verkauf des Elektrizitätswerkes Randa, sondern eine rechtliche Umwandlung in eine Aktiengesellschaft, mit dem alleinigen Aktionär der Einwohnergemeinde Randa. Geld floss keines vom EW an die Gemeinde oder umgekehrt, sondern es erfolgten buchhalterische Werte, die in der Bilanz der Einwohnergemeinde unter „Darlehen und dauernde Beteiligungen“ aufgeführt sind. Bemerkung: Bei einer Auflösung der EW Randa AG würde alles an die Einwohnergemeinde zurückfallen.

Neu

Die Elektrizitätswerk Randa AG untersteht, wie 900 andere EW‘s in der Schweiz, dem Stromversorgungsgesetz, der Stromverordnung und klaren Richtlinien, z.B: Reglemente für Netzanschlüsse / Strommessung / Stromverteilung, wo nicht mehr die Gemeinde als Netzbetreiberin auftritt, sondern die EW Randa AG.

Alljährlich sind uns Fristen von der Elektrizitätskommission des Bundes (ElCom) vorgegeben, zur Erfüllung und Rapportierung verschiedener Aufgaben (gemäss Stromverordnung). Es sind einzureichen mit festgelegten Fristen (z.B. 31.08.) u.a.: die getrennte Kostenrechnung für Strom und Netz und die Tarifberechnungen speziell nach Normen.

Die Stromtarife (Art.4 StromVV) orientieren sich an den Gestehungskosten bzw. den Bezugsverträgen der Stromlieferanten und werden in Zukunft durch die EW Randa AG autonom gestaltet, dann von der ElCom genehmigt und da auch zentral veröffentlicht. Ein Gewinn aus dem Stromverkauf wird im Moment bescheiden generiert, da wir versuchen unsere Kosten tief zu halten.

Netznutzung

Die EW Randa AG hat sein komplettes Kabelnetz, die Trafostationen, die Verteilkabinen und die Zähler durch ein branchenspezifisches Ingenieurbüro bewerten lassen. Aufgrund dieser Anlagenbewertung werden die kalkulatorischen Kosten ermittelt (Abschreibungen/Zinsen), die in die Netznutzung einfliessen; zusätzlich noch der Netzunterhalt, administrative Kosten und Steuern. Gewinne werden daher zur Zeit nur noch im Rahmen der Netznutzung bzw. der kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen auf das Netz erwartet, mit denen auch zukünftige Investitionen zu tätigen sind.

Organisation

Das Elektrizitätswerk als Aktiengesellschaft ist nach Obligationenrecht wie alle anderen Aktiengesellschaften organisiert. Bei der EW Randa AG sind 3 Personen im Verwaltungsrat (inkl. Betriebsleitung). Zusätzlich amtet noch als Kontrollorgan die Revisionsstelle (gemäss OR Art.727 ff und Statuten Art. 18).

Jedes Jahr die Generalversammlung – 6 Monate nach Geschäftsabschluss mit Geschäftsbericht und Bericht der Revisionsstelle.

Einladung an den Aktionär (sämtliche Gemeinderäte) und den Verwaltungsrat

Kontakte

Augustin Brantschen

Elektrizitätswerk Randa AGEW RandaAnschrift privat Chalet Almrausch 3920 Zermatt Mobiltelefon: 076 474 62 42Telefon Privat: 027 967 62 42

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