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Wegzug

Die Abmeldung kann frühestens 5 Tage vor dem Wegzug erfolgen.

Sowohl ein vorzeitiger Wegzug (vor Ablauf des Arbeits­vertrags) als auch ein Umzug innerhalb der Schweiz ist den Einwohner­diensten zu melden.

Bitte mitbringen:

  • Aufenthaltsbewilligung
  • Einheimischen­ausweis
  • Neue Adresse
  • Wegzugsdatum

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