Wegzug
Die Abmeldung kann frühestens 5 Tage vor dem Wegzug erfolgen.
Sowohl ein vorzeitiger Wegzug (vor Ablauf des Arbeitsvertrags) als auch ein Umzug innerhalb der Schweiz ist den Einwohnerdiensten zu melden.
Bitte mitbringen:
- Aufenthaltsbewilligung
- Einheimischenausweis
- Neue Adresse
- Wegzugsdatum