Seite wählen

Krankenkassenversicherungspflicht

Jede Person mit Wohnsitz und / oder Aufent­halt in der Schweiz muss sich innert drei Monaten in der Schweiz ver­sichern – rück­wirkend auf das Zuzugs­datum. Die Gemeinden über­wachen die Ein­haltung der Ver­siche­rungs­pflicht.

Aktuelles

Webcam Randa