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Hundewesen

Jede Person mit Wohnsitz in Randa muss ihren Hund bei den Einwohner­diensten anmelden.

Bitte mitbringen:

  • Hundepass
  • gültiger Haftpflicht­versicherungs­nachweis
  • zusätzlich bei Orts- oder Kantons­wechsel: Quittung der bereits bezahlten Hunde­steuer des laufenden Jahres

Allfällige Mutationen (Namens- und Adress­änderungen, Halter­wechsel sowie Tod des Hundes) sind sowohl den Einwohner­diensten wie auch der Hundedatenbank Amicus zu melden.

Hundesteuer

Die Hundesteuer beträgt CHF 100.00 pro Jahr.

Zusätzliche Bestimmungen des Kantons Wallis:

Hundewesen – – vs.ch

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