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Zuzug

Laut kantonalem Gesetz über der Einwohner­kontrolle hat sich jede Person innert 14 Tagen bei den Einwohner­diensten anzumelden.

Bitte mitbringen:

Bei Niederlassung:

  • Heimatschein
  • Familienbüchlein / -ausweis oder Geburts­urkunde (für die Anmeldung der Kinder)
  • Krankenversicherung­s­police / -karte
  • Mietvertrag

Bei Wochenaufenthalt:

  • Bestätigung zum Wochen­aufenthalt (befristet 1 Jahr)
  • Mietvertrag

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