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Aktuelle Bekanntmachungen vom 8.11.2026

Ablesung der Wasserzähler

Wie bereits im September informiert, möchten wir die Wassergebühren in diesem Jahr abschliessend bereinigen. Damit wir die Gebühren auf Grundlage der aktuellen Wasserzählerstände korrekt abrechnen können, werden sämtliche Wasserzähler vor Ort abgelesen.

Die Ablesungen finden ab Montag, 9. November 2026, während drei Wochen statt.

Eine vorgängige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Sollten wir bei unserem Besuch niemanden antreffen, werden wir die betreffenden Eigentümerinnen und Eigentümer separat kontaktieren, um einen passenden Termin zu vereinbaren.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen vom 29. November 2026

Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, den 29. November 2026. An diesem Sonntag finden vier eidgenössische und zwei kantonale Abstimmungen statt.

Eidgenössische Abstimmungen

Auf Beschluss des Bundesrats werden am 29. November 2026 folgende eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung gelangen:

  1. Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
  2. Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk»
  3. Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»
  4. Änderung vom 19. Dezember 2025 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial (KMG)

Kantonale Abstimmungen

Am 29. November 2026 werden folgende kantonalen Vorlagen zur Abstimmung gelangen:

  1. Gesetz über die Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft des Flughafens Sitten Valais-Wallis
  2. Kantonale Volksinitiative für einen gesetzlichen Mindestlohn

 

Öffnungszeiten der Urne: 
Sonntag, 29. November 2026
09:45 Uhr bis 10:45 Uhr

 

Medienmitteilung Hängegletscher Weisshorn Ost: Aktuelle Lage und Sicherheitsmassnahmen

Die Überwachung des Hängegletschers Weisshorn Ost wird auf Stufe 3 fortgeführt.
Die bestehenden Schutzmassnahmen bleiben bis auf Weiteres in Kraft.
Innerhalb des definierten Gefahrenperimeters dürfen sich bis auf Weiteres keine Personen aufhalten.
Die offiziellen Zugänge für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrerinnen und Velofahrer bleiben gesperrt.
Das Siedlungsgebiet ist von der aktuellen Situation nicht betroffen.
Die Massnahmen betreffen ausschliesslich den bereits definierten Gefahrenperimeter.
Die Gemeindebehörden und die zuständigen Fachexperten stehen in engem Austausch und beobachten die Entwicklung laufend. Über relevante Veränderungen wird die Öffentlichkeit informiert.

Gemeinderat Randa