Seite wählen

Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 2. März 2025.

Wahl des Grossen Rats (Abgeordnete und Ersatzpersonen) für die Legislaturperiode 2025 – 2029

 

Wahl der fünf Mitglieder des Staatsrats für die Legislaturperiode 2025 – 2029

Falls im ersten Wahlgang nicht alle Kandidaten das absolute Mehr erreichen, findet ein zweiter Wahlgang statt. Dieser zweite Wahlgang findet am Sonntag, 23. März 2025 statt.

Ab Erhalt des Stimmmaterials kann schriftlich gewählt werden. Der Übermittlungs-umschlag, welcher das Stimmmaterial beinhaltet, kann im Gemeindebüro in die Urne gelegt (Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr und am Freitag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie zusätzlich am Donnerstag, 27. Februar 2025 von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Freitag, 28. Februar 2025 von 13.00 Uhr – 17.00 Uhr) oder genügend frankiert mit der Post retourniert werden. Bitte darauf achten, dass das Stimmmaterial spätestens am Freitag, 28. Februar 2025 bei der Gemeindeverwaltung eintrifft.

Für einen allfälligen zweiten Wahlgang gelten die gleichen Öffnungszeiten. Zusätzlich offen ist auch Donnerstag, 20. März 2025 von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und am Freitag, 21. März 2025 von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Für diesen Wahlgang muss das Stimmmaterial spätestens am Freitag, 21. März 2025 bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.

Der Stimmbürger, der sich an die Urne begibt, hat grundsätzlich das Rücksendeblatt, das als Stimmrechtsausweis dient, vorzuweisen.

Das Stimmlokal ist wie folgt geöffnet:

Sonntag, 2. März 2025 von 09.45 Uhr bis 10.45 Uhr

2. Wahlgang für den Staatsrat: Sonntag, 23. März 2025 von 09.45 Uhr bis 10.45 Uhr.

Die Plakate sind beim Schulhaus angeschlagen.