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Die Gemeinde Randa legt gemäss Art. 3 und 5ff. des Gesetzes über die Wege des Freizeitverkehrs vom 14. September 2011 das Projekt «Bikewege Randa» öffentlich auf.

Gesuchstellerin Munizipalgemeinde Randa
Vorhaben Ergänzung Wege des Freizeitverkehrs mit Bikewegen; inkl. bauliche Massnahmen
Grundeigentümer Burger- und Munizipalgemeinde, private Grundeigentümer
Anbegehrte Aus-
nahmebewilligung
Ausserhalb der Bauzone, im Sinne von Art. 24, RPG

Das Auflagedossier (Pläne und Vorschriften) liegt im Gemeindebüro von Randa auf und kann nach telefonischer Vereinbarung (Corona-Bestimmung) während den ortsüblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Allfällige Anmerkungen und Einsprachen sind hinreichend begründet innert 30 Tagen ab Bekanntmachung im Amtsblatt schriftlich und in zweifacher Ausführung an die Gemeindeverwaltung zu richten.