Die Gemeinde Randa legt gemäss Art. 3 und 5ff. des Gesetzes über die Wege des Freizeitverkehrs vom 14. September 2011 das Projekt «Bikewege Randa» öffentlich auf.
| Gesuchstellerin | Munizipalgemeinde Randa |
| Vorhaben | Ergänzung Wege des Freizeitverkehrs mit Bikewegen; inkl. bauliche Massnahmen |
| Grundeigentümer | Burger- und Munizipalgemeinde, private Grundeigentümer |
| Anbegehrte Aus- nahmebewilligung |
Ausserhalb der Bauzone, im Sinne von Art. 24, RPG |
Das Auflagedossier (Pläne und Vorschriften) liegt im Gemeindebüro von Randa auf und kann nach telefonischer Vereinbarung (Corona-Bestimmung) während den ortsüblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Allfällige Anmerkungen und Einsprachen sind hinreichend begründet innert 30 Tagen ab Bekanntmachung im Amtsblatt schriftlich und in zweifacher Ausführung an die Gemeindeverwaltung zu richten.