Vereinzelt wird festgestellt, dass bewilligungspflichtige Bauten und Anlagen, ohne Einhaltung des Bewilligungsverfahrens und ohne Bauentscheid der Gemeinde, vorzeitig und somit unerlaubt, umgesetzt werden. Die Voraussetzungen für bewilligungspflichtige und bewilligungsfreie Bauvorhaben sind im Baureglement der Gemeinde Randa definiert. Bei Fragen / Unsicherheiten kann die Gemeindeverwaltung konsultiert werden. Bei Nicht-Einhalten eines notwendigen Bewilligungsverfahrens kann eine Busse von bis zu Fr. 5’000.- ausgesprochen werden.
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