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Die Gemeinde Randa legt in Anwendung von Art. 5 des Gesetzes über die Wege des Freizeitverkehrs den technischen Bericht und die Pläne des Auflageprojekts «Hängebrücke Wildibach», gelegen auf dem Gebiet der Gemeinde Randa während 30 Tagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Gesuchstellerin:          Gemeinde Randa

Vorhaben:                  Neubau einer rund 20 m langen Hängebrücke über den Wildibach sowie den Anschluss an das bestehende Wanderwegnetz

Grundeigentümer:      Munizipalgemeinde, Burgergemeinde

Anbegehrte Ausnahmebewilligung: Ausserhalb der Bauzone, im Sinne von Art. 24, RPG. Gleichzeit legt die Gemeinde Randa im Einverständnis mit der kantonalen Dienststelle für Wald, Flussbau und Landschaft und in Anwendung

– von Art. 7 des kantonalen Gewässerschutzgesetztes kGSchG das Gesuch um eine definitive baurechtliche Ausnahmebewilligung im Gewässerraum (Ast. 41c GSchV)
-von Artikel 8 der Verordnung über den Wald und die Naturgefahren vom 30.01.2013, zum Gesetz über den Wald und Naturgefahren vom 14.09.2011, das Dossier für die Rodung und die Entfernung von Ufergehölz

desselben Projektes ebenfalls während 30 Tagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Die Pläne und Unterlagen des vorerwähnten Auflagedossiers können während den ortsüblichen Öffnungszeiten im Gemeindebüro von Randa eingesehen werden. Allfällige Anmerkungen und Einsprachen sind schriftlich und begründet innert 30 Tagen ab Veröffentlichung im Amtsblatt bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.