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Die Gemeinde Randa legt im Einverständnis mit der kantonalen Dienststelle für Wald, Flussbau und Landschaft das Auflageprojekt „Steinschlagverbau Lerch“, gelegen auf dem Gebiet der Gemeinde Randa, gestützt auf Artikel 43, Abs. 2 des kantonalen Gesetzes über den Wald und die Naturgefahren vom 14. September 2011 in Verbindung mit Art. 27 des Gesetzes über den Wasserbau vom 15. März 2007 während 30 Tagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Die Arbeiten umfassen das Erstellen von 505.5 m’ Steinschlagschutznetzen (3 Reihen 2’000 kJ / 5 m hoch, 1 Reihe 2’000 kJ / 6 m hoch, 1 Reihe 3’000 kJ / 5 m hoch). Das Auflagedossier beinhaltet neben den Plänen einen technischen Bericht und den Kostenvoranschlag. Das Dossier enthält weiterhin einen Landerwerbsplan mit der dazugehörigen Landerwerbsliste sowie die Einverständniserklärung der Burgergemeinde als Grundeigentümerin.

Die Pläne und Unterlagen des vorerwähnten Auflagedossiers können während den ortsüblichen Öffnungszeiten im Gemeindebüro von Randa eingesehen werden. Allfällige Anmerkungen und Einsprachen sind hinreichend begründet innert 30 Tagen ab Bekanntmachung im Amtsblatt schriftlich, in zweifacher Ausführung an die Gemeindeverwaltungen zu richten.