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Gestützt auf Art. 33 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (kRPG) führt die Gemeinde Randa im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung ein Mitwirkungsverfahren durch. Insbesondere soll die Bevölkerung über die Ziele und das Vorgehen bei der Anpassung der Bauzone informiert werden.

Information zum Mitwirkungsverfahren

  • Informationsveranstaltung 10. Sept. 2020
  • Entwurf Raumkonzept ab 11. Sept. 2020 auf der Gemeindekanzlei und Gemeinde GIS einsehbar.
  • Auskunftsmöglichkeiten (Terminvereinbarung mit der Gemeindekanzlei)
    15. Sept. 2020: Nachmittag
    05. Okt. 2020: Nachmittag
  • Schriftliche Bemerkungen bis am 15. Okt. 2020 an die Gemeindeverwaltung Randa