Schulordnung & Urlaubsgesuche

Schul- und Hausordnung

Die Schule stellt sich der Herausforderung, Kindern und Jugendlichen vielfältiger Kulturen und Sprachen mit unterschiedlichem Glauben und intellektuellem Niveau sowie unterschiedlicher sozialer Zugehörigkeit mit demselben Wohlwollen zu empfangen. Jedes einzelne Kind soll integriert werden und sich in der Schule wohlfühlen.

Unsere Schule soll ein Ort sein, wo jedes Kind sich gut entwickeln kann und die Lehrpersonen ihren Erziehungsauftrag erfüllen können.

Wir streben ein Schulklima an, das durch Offenheit und Gesprächsbereitschaft, durch Vertrauen, gegenseitige Toleranz, Wertschätzung und Respekt getragen ist.

Die Schul-und Hausordnung erleichtert uns das Zusammenleben im Schulhaus. Sie ermöglicht uns einen ungestörten, effizienten Unterricht und gilt auch für alle schulischen Anlässe.

Die Schulkinder sind die wichtigsten Träger einer positiv gelebten Schulhauskultur und sind angehalten, die von der Schulkommission einfach und verständlich formulierten Verhaltensregeln, welche im und ums Schulhaus gelten, bedingungslos zu respektieren.

1. Allgemeines Verhalten

Wir begegnen uns im Schulhaus, auf dem Pausenplatz und auf dem Schulweg freundlich, rücksichtsvoll und grüssen einander. In den öffentlichen Verkehrsmitteln benehmen wir uns gegenüber Mitinsassen anständig und höflich.

Im Schulhaus und bei allen schulischen Aktivitäten sprechen wir Deutsch

Wir siezen alle Lehrpersonen.

2. Pünktlichkeit

Der Unterricht beginnt pünktlich. Wir betreten das Schulhaus gemäss den Weisungen der Lehrpersonen.

3. Schulweg

Je nach Wohngebiet habe ich die Möglichkeit, mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren. In diesem Fall stelle ich mein Fahrzeug auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz ab.

4. Schulische Aktivitäten

Die von der Schule organisierten Anlässe und Ausflüge sind für mich obligatorisch.

5. Absenzen

Kann ich krankheitshalber die Schule nicht besuchen, benachrichtigen meine Eltern telefonisch vor Schulbeginn die Klassenlehrpersonen oder melden die Abwesenheit im Lehrerzimmer.

Einen Arzt- und Zahnarztbesuch lasse ich mir vom Arzt bestätigen und bringe diese Bestätigung meiner Klassenlehrperson. Dies gilt auch für kurzfristige oder notfallmässige Arzt- und Zahnarztbesuche.

6. Sonderurlaube

Das Sonderurlaubsgesuch muss ich mit schriftlicher Begründung und mit Zustimmung meiner Eltern mindestens eine Woche im voraus dem örtlichen Schulpräsidenten(in) abgeben. Es gelten die Bestimmungen, die auf dem Urlaubsgesuch aufgeführt sind.

7. Ordnung und Sauberkeit

Sämtlicher Abfall gehört in einen Mülleimer. Ich sorge dafür, dass im Schulhaus und auf dem Pausenplatz nichts liegen bleibt.

Die Toiletten hinterlasse ich sauber.

8. Mein und Dein Eigentum

Schulmateriel, Einrichtungen sowie persönliche Sachen meiner Mitschüler behandle ich mit der nötigen Sorgfalt. Für mutwillig verursachte Schäden hafte ich selber (bzw.meine Eltern).

9. Rauchen, Drogen, Alkohol und gefährliche Gegenstände

  • In allen Räumen des Schulhauses, auf dem Schulhausareal und auf dem Pausenplatz gilt für mich ein striktes Rauch-, Drogen- und Alkoholverbot.
  • Gefährliche Gegenstände lasse ich daheim (Verletzungsgefahr!).

10. Mobiltelefone, elektronische Geräte

Auf dem Schulhausareal, während den Unterrichtszeiten, den Pausen und allen schulischen Anlässen darf ich weder Mobiltelefone noch andere elektronische Geräte benutzen. Die Geräte bleiben ausgeschaltet.

11. Verhalten im Schul- und Treppenhaus, Schulzimmer, Turnhalle

  • Ich betrete leise das Schulhaus und begebe mich sofort zum Schulzimmer.
  • Damit ich den Unterricht anderer nicht störe, sind Herumrennen, Lärmen, Raufen, Schreien, Pfeifen und dergleichen im Schulhaus untersagt.
  • Die Toilette besuche ich vor oder nach der Schule oder während der Pause. Ausnahmen werden durch die Lehrpersonen geregelt.
  • Ich trage im Schulzimmer keine Mütze oder andere Kopfbedeckung.
  • Meine Jacke gehört an die Garderobe. Schuhe und Pantoffeln stelle ich ordentlich hin.
  • Scooter, Rollbretter oder ähnliche Fahrzeuge darf ich auf dem Schulareal und im Schulhaus nicht benutzen.
  • Auf dem Schulhausareal ist es mir untersagt, Kaugummi zu kauen.
  • Ich darf mich nicht im Lehrerzimmer ohne Anwesenheit einer Lehrperson aufhalten.
  • Turnschuhe, die schwarze Streifen verursachen, sind in der Turnhalle nicht erlaubt.

12. Pausenordnung

  • Grundsätzlich muss ich mich bei jeder Witterung im Freien auf dem Pausenplatz aufhalten. Ausnahmen werden durch die Lehrpersonen geregelt (Lawinengefahr).
  • Während der Pause stosse und schlage ich meine Mitschüler nie.
  • Spucken lasse ich bleiben.
  • Es ist mir untersagt, Gegenstände und im Winter Schneebälle zu werfen.
  • Vom Pausenplatz darf ich mich ohne Erlaubnis einer Lehrperson nicht entfernen.

Disziplinarmassnahmen

Falls gegen die Schul- und Hausordnung verstossen wird, werden folgende Disziplinarmassnahmen getroffen (siehe kantonales Reglement Juli 2003):

1. durch die Lehrperson

  1. 1.1 ein Gespräch
  2. 1.2 eine sinnvolle zusätzliche Aufgabe
  3. 1.3 Nachsitzen unter Aufsicht
  4. 1.4 den Ausschluss aus einer Schulstunde

Bei den Massnahmen 1.2, 1.3 und 1.4 werden die Eltern schriftlich durch die Lehrperson informiert.

2. durch die Schulkommission

  1. 2.1 Eine Verwarnung
  2. 2.2 den zeitweiligen Ausschluss aus meiner Klasse innerhalb der Schule

3. durch die Schulkommission

  1. 3.1 den Transfer in eine andere Klasse meiner Schule
  2. 3.2 den Transfer in eine andere Schule

Bevor diese Punkte zum Tragen kommen, finden Gespräche zwischen den Eltern, Lehrpersonen und Schulbehörden statt.

Sonderurlaub

Grundsätze
Der Besuch der Schule und aller im Stundenplan vorgesehenen Unterrichtsstunden ist obligatorisch. Aus triftigen Gründen können die Schulverantwortlichen Einzelurlaube gewähren.

Sonderurlaub
a. Das Gesuch für einen herkömmlichen Sonderurlaub wird innerhalb einer vernünftigen Frist (grundsätzlich 1
     Woche im Voraus) an die Klassenlehrperson (KLP) gerichtet.
b. Beim Bezug von Sonderurlauben werden die Jokertage angerechnet.
Gemäss Artikel 10 (Reglement Urlaube und Disziplinarmassnahmen obligatorische Schulzeit) können aus triftigen Gründen Sonderurlaube gewährt werden:
• durch die Klassenlehrperson für die Dauer eines halben Tages
• durch die Schulleitung bis zu neun effektiven Schulhalbtagen
• durch den Schulinspektor von zehn effektiven Schulhalbtagen bis zu einem Schuljahr
• durch das Departement für Urlaube von über einem Schuljahr

Nicht dem Sonderurlaub unterworfen sind:
• Trauerfälle in der eigenen Familie
• Berufswahlpraktika
• Krankheits- oder unfallbedingte Absenzen
• Arzt- und Therapiebesuche
• Urlaube für das Projekt Schule und Sport

Jokertage
c. Ein Jokertag soll die Teilnahme an einer Veranstaltung, einer Aktivität mit der Familie, einer religiösen Feier, einer sportlichen oder musikalischen
Aktivität, einem kulturellen Ausflug usw. ermöglichen. Es handelt sich um einen Urlaubstag für Freizeitaktivitäten, persönliche Entwicklung, Familie
usw.
d. Der frühere Beginn und die Verlängerung von Ferien sowie der Bezug von Brücken-tagen sind mit Jokertagen möglich.
e. Keine Jokertage möglich:
a.ersten und letzten Woche des Schuljahres sowie während den kantonalen Prüfungen
b.Kultur- und Sporttage, Schulreisen, Lager
f. Gesuch einen Monat im Voraus
g. Jokertage können nur als volle Tage bezogen werden (Mittwochmorgen oder andere Halbtage werden als volle Tage abgerechnet)

Vorgehen
1. Das ausgefüllte Sonderurlaubsgesuch wird der Klassenlehrperson unterschrieben abgegeben.
2. Dauert der beantragte Urlaub einen halben Tag, entscheidet die Klassenlehrperson über den Antrag und
informiert die Eltern.
3. Dauert der Sonderurlaub mehr als einen halben Tag, gibt die Klassenlehrperson ihre Vormeinung ab und die
Schuldirektion entscheidet über den Antrag und informiert die Eltern und die Klassenlehrperson über den
Entscheid.
4. Falls der Antrag um Sonderurlaub mehr als neun Halbtage beträgt, leitet die Schuldirektion diesen an das
Schulinspektorat zur Bearbeitung weiter.

Verantwortlichkeiten
Die Eltern sind für die gestellten Urlaubsgesuche und die Aufarbeitung des Unterrichtsprogramms verantwortlich.
Der Schüler, die Schülerin hat kein Anrecht auf Nachhilfeunterricht für die durch den Sonderurlaub entstandenen Stofflücken. Alle Prüfungen, die an den eingelösten Urlaubstagen stattfinden, müssen nachgeholt werden.
Alle ungerechtfertigten Abwesenheiten müssen durch die Lehrperson der Schuldirektion gemeldet werden und können Bussen nach sich ziehen.