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Schule


Schulregion Täsch/Randa

Schuljahr 2011/2012

Schulklassen in Randa  

                                                                              

 Klasse  Lerhrperson  
 Kindergarten  Trompeter-Leven Katrin  077 448 94 28
 3. Klasse  Schmid Rilana  079 574 34 58
   Imboden Marianne

 078 730 30 26

 5. Klasse
 

 Gertschen René
 Brantschen Julia

 078 841 61 27
 079 366 55 58

 Deutsch für Fremdsprachige  Zumtaugwald Yvette  027 967 51 49
 Pädagogische Schülerhilfe  Summermatter Marie-L  027 956 24 93
 Technisches Gestalten  Brantschen Julia  079 366 55 58
   Chanton Ursula  027 956 23 67
 Religionsunterricht  Steffen Madlen  027 967 15 34
   Wyer Barbara  027 946 64 62
 Schulkommission Randa    
 Schulpräsidentin  Truffer Sonja  027 967 36 89
     078 924 60 56
 Kommissionsmitglieder  Pater D'Souza Joseph  027 967 21 31
   Jörger Leo  027 967 36 41
   Aufdenblatten Sonja  027 967 82 09
   Brantschen Sigrid  027 967 68 88
   Tscherrig Jeanette  027 967 71 03
 Schulklassen in Täsch    
 Klasse  Lehrperson  
 Kindergarten  Willisch Alisha
 Zengaffinen Andrea
 Julen Bertha
 079 304 61 12
 079 326 41 06
 079 615 75 49
 1. Klasse  Kuster Renate  078 888 38 53
 2. Klasse  Jossen Erna  077 427 80 79
 4. Klasse  Fux Patricia  079 729 58 91
 6. Klasse  Truffer Josefine  079 352 02 69
 Deutsch für Fremsprachige  Ferreira M. Florbela
 Ruffiner Albina
 027 967 03 86
 079 752 85 49
 Pädagogische Schülerhilfe  Biner Nicole  079 739 96 77
 Technisches Gestalten  Chanton Ursula  027 956 23 67
   Gruber Claudia  027 952 23 86
 Religionsunterricht  Steffen Madlen  027 967 15 34
   Wyer Barbara  027 946 64 62
 Schulkommission Täsch    
 Schulpräsident  Imboden Amedée 079 628 99 33 
 Kommissionsmitglieder  Pater D'Souza Joseph  027 967 21 31
   Imboden Christoph  027 966 62 62
   Imboden Marianne  027 967 86 04
   Mooser Karin  027 967 23 40
     
     

Schulzeiten Täsch Randa
  08.15 Uhr - 11.40 Uhr 08.05 Uhr - 11.25 Uhr
  13.15 Uhr - 15.40 Uhr 13.05 Uhr - 15.45 Uhr

 

Schul-und Ferienplan der Schulregion Randa/Täsch für das Schuljahr 2011/2012

Schulbeginn:               Donnerstag 18. August 2011 morgens
Schulschluss:               Freitag 29. Juni 2012 abends

FERIEN

Herbstferien:                Fr. 07.10.2011 abends bi Mo. 24.10.2011 morgens
Weihnachtsferien:       Fr. 23.12.2011 abends bis Mo. 09.01.2012 morgens
Fasnachtsferien:          Fr. 17.02.2012 abends bis Mo. 27.02.2012 morgens
Osterferien:                  Do. 05.04.2012 abends bis Di. 10.04.2012 morgens
Maiferien:                     Fr. 04.05.2012 abends bis Mo. 21.05.2012 morgens

 

FEIERTAGE:                  Di. 01. November 2011 / Allerheiligen
                                     Do. 08. Dezember 2011 / Maria unbefl. Empfängnis
                                     Mo. 19. März 2012 / Josefstag
                                     Mo. 28. Mai 2012 / Pfingstmontag
                                     Do. 07. Juni 2012 / Fronleichnam  


KOMPENSATIONS-
NACHMITTAGE:             Mittwoch, 11.04.2012 ganzer Tag Schule
                                      Mittwoch, 06.06.2012 ganzer Tag Schule 

 

Schul-und Ferienplan der Schulregion Randa/Täsch für das Schuljahr 2012/2013   

Schulbeginn:               Montag 13.08.2012 morgens
Schulschluss:               Freitag 21.06.2013 abends

FERIEN

Herbstferien:                Fr. 12.10.2012 abends bis Mo. 29.10.2012 morgens
Weihnachtsferien:        Fr. 21.12.2012 abends bis Do. 03.01.2013 morgens
Fasnachtsferien:           Fr. 08.02.2013 abends bis Mo. 18.02.2013 morgens
Osterferien:                  Do. 28.03.2013 abends bis Di. 02.04.2013 morgens
Maiferien:                     Fr. 26.04.2013 abends bis Mo. 13.05.2013 morgens

FEIERTAGE;                  Mi. 15. August 2012 / Maria Himmelfahrt
                                     Do. 01. November 2012 / Allerheiligen
                                     Di. 19. März 2013 / Josefstag
                                     Mo. 20. Mai 2013 / Pfingstmontag
                                     Do. 30. Mai 2013 / Fronleichnam

KOMPENSATIONSTAGE:       Mittwoch, 31.10.2012 ganzer Tag Schule


                                    

Urlaubsgesuche:

Das Schulkind gibt den Antrag mindestens 1 Woche im Voraus der Lehrperson ab. Gesuche über 1 Halbtag werden von der Lehrperson zum Visum an den Schulpräsidenten (in) weitergeleitet.

Auszug aus dem Reglement:

- Der Besuch des Unterrichts ist obligatorisch.
- Der Einzelurlaub darf nicht für Ferienverlängerungen eingesetzt werden.
- Urlaub kann nur aus triftigen Gründen gewährt werden.
- Belege (Zeugnisse, Einladungen, Aufgebote der Sportclubs und dergleichen) müssen dem Gesuch beigelegt werden.
- Antragsformulare können bei der Lehrperson oder der Gemeindekanzlei bezogen werden.
- Die Eltern sind für die Aufarbeitung des Unterrichtsprogramms verwantwortlich.
- Eltern, deren Kinder ohne Bewilligung dem Unterricht fernbleiben, machen sich strafbar.
- Bewilligungsverfahren:
            Dauer eines Halbtages : durch Lehrperson
            Bis zu neun Schultagen : durch die Leherperson und den Schulpräsident (in)

Schülertransport: Täsch - Randa

Offizieller Fahrplan Matterhorn Gotthard Bahn:


Schulort Randa  Vormittag Nachmittag
 Täsch ab  07.51 Uhr  12.51 Uhr  
 Randa an  07.55 Uhr  12.55 Uhr      
 Randa ab  11.32 Uhr  15.56 Uhr      
 Täsch an  11.38 Uhr  16.01 Uhr      
Schulort Täsch          
 Randa ab  07.56 Uhr  12.56 Uhr      
 Täsch an  08.01 Uhr  13.01 Uhr      
 Täsch ab
 Randa an
 11.51 Uhr
 11.55 Uhr

 15.51 Uhr
 15.55 Uhr

   
 

                                                                       

Schul- und Hausordnung

Die Schule stellt sich der Herausforderung, Kindern und Jugendlichen vielfältiger Kulturen und Sprachen mit unterschiedlichem Glauben und intellektuellem Niveau sowie unterschiedlicher sozialer Zugehörigkeit mit demselben Wohlwollen zu empfangen. Jedes einzelne Kind soll integriert werden und sich in der Schule wohlfühlen. 

Unsere Schule soll ein Ort sein, wo jedes Kind sich gut entwickeln kann und die Lehrpersonen ihren Erziehungsauftrag erfüllen können.

Wir streben ein Schulklima an, das durch Offenheit und Gesprächsbereitschaft, durch Vertrauen, gegenseitige Toleranz, Wertschätzung und Respekt getragen ist.

Die Schul-und Hausordnung erleichtert uns das Zusammenleben im Schulhaus. Sie ermöglicht uns einen ungestörten, effizienten Unterricht und gilt auch für alle schulischen Anlässe.

Die Schulkinder sind die wichtigsten Träger einer positiv gelebten Schulhauskultur und sind angehalten, die von der Schulkommission einfach und verständlich formulierten Verhaltensregeln, welche im und ums Schulhaus gelten, bedingungslos zu respektieren.

1. Allgemeines Verhalten

Wir begegnen uns im Schulhaus, auf dem Pausenplatz und auf dem Schulweg freundlich, rücksichtsvoll und     grüssen einander. In den öffentlichen Verkehrsmitteln benehmen wir uns gegenüber Mitinsassen anständig und höflich.

Im Schulhaus und bei allen schulischen Aktivitäten sprechen wir Deutsch

Wir siezen alle Lehrpersonen.

2. Pünktlichkeit

Der Unterricht beginnt pünktlich. Wir betreten das Schulhaus gemäss den Weisungen der Lehrpersonen.

3. Schulweg

Je nach Wohngebiet habe ich die Möglichkeit, mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren. In diesem Fall stelle ich mein Fahrzeug auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz ab.

4. Schulische Aktivitäten

Die von der Schule organisierten Anlässe und Ausflüge sind für mich obligatorisch.

5. Absenzen

Kann ich krankheitshalber die Schule nicht besuchen, benachrichtigen meine Eltern telefonisch vor Schulbeginn die Klassenlehrpersonen oder melden die Abwesenheit im Lehrerzimmer.

Einen Arzt- und Zahnarztbesuch lasse ich mir vom Arzt bestätigen und bringe diese Bestätigung meiner Klassenlehrperson. Dies gilt auch für kurzfristige oder notfallmässige Arzt- und Zahnarztbesuche.

6. Sonderurlaube

Das Sonderurlaubsgesuch muss ich mit schriftlicher Begründung und mit Zustimmung meiner Eltern mindestens eine Woche im voraus dem örtlichen Schulpräsidenten(in) abgeben. Es gelten die Bestimmungen, die auf dem Urlaubsgesuch aufgeführt sind.

7. Ordnung und Sauberkeit

Sämtlicher Abfall gehört in einen Mülleimer. Ich sorge dafür, dass im Schulhaus und auf dem Pausenplatz nichts liegen bleibt.

8. Mein und Dein Eigentum

Schulmateriel, Einrichtungen sowie persönliche Sachen meiner Mitschüler behandle ich mit der nötigen Sorgfalt. Für mutwillig verursachte Schäden hafte ich selber (bzw.meine Eltern).

9. Rauchen, Drogen, Alkohol und gefährliche Gegenstände

In allen Räumen des Schulhauses, auf dem Schulhausareal und auf dem Pausenplatz gilt für mich ein striktes Rauch-, Drogen- und Alkoholverbot.

Gefährliche Gegenstände lasse ich daheim (Verletzungsgefahr!).

10. Mobiltelefone, elektronische Geräte

Auf dem Schulhausareal, während den Unterrichtszeiten, den Pausen und allen schulischen Anlässen darf ich weder Mobiltelefone noch andere elektronische Geräte benutzen. Die Geräte bleiben ausgeschaltet.

11. Verhalten im Schul- und Treppenhaus, Schulzimmer, Turnhalle

Ich betrete leise das Schulhaus und begebe mich sofort zum Schulzimmer.

Damit ich den Unterricht anderer nicht störe, sind Herumrennen, Lärmen, Raufen, Schreien, Pfeifen und dergleichen im Schulhaus untersagt.

Die Toilette besuche ich vor oder nach der Schule oder während der Pause. Ausnahmen werden durch die Lehrpersonen geregelt.

Ich trage im Schulzimmer keine Mütze oder andere Kopfbedeckung.

Meine Jacke gehört an die Garderobe. Schuhe und Pantoffeln stelle ich ordentlich hin.

Scooter, Rollbretter oder ähnliche Fahrzeuge darf ich auf dem Schulareal und im Schulhaus nicht benutzen.

Auf dem Schulhausareal ist es mir untersagt, Kaugummi zu kauen.

Ich darf mich nicht im Lehrerzimmer ohne Anwesenheit einer Lehrperson aufhalten.

Turnschuhe, die schwarze Streifen verursachen, sind in der Turnhalle nicht erlaubt.

12. Pausenordnung

Grundsätzlich muss ich mich bei jeder Witterung im Freien auf dem Pausenplatz aufhalten. Ausnahmen werden durch die Lehrpersonen geregelt (Lawinengefahr).

Während der Pause stosse und schlage ich meine Mitschüler nie.

Spucken lasse ich bleiben.

Es ist mir untersagt, Gegenstände und im Winter Schneebälle zu werfen.

Vom Pausenplatz darf ich mich ohne Erlaubnis einer Lehrperson nicht entfernen.

Disziplinarmassnahmen

Falls gegen die Schul- und Hausordnung verstossen wird, werden folgende Disziplinarmassnahmen getroffen (siehe kantonales Reglement Juli 2003):

 

1. durch die Lehrperson

1.1 ein Gespräch

1.2 eine sinnvolle zusätzliche Aufgabe

1.3 Nachsitzen unter Aufsicht

1.4 den Ausschluss aus einer Schulstunde

Bei den Massnahmen 1.2, 1.3 und 1.4 werden die Eltern schriftlich durch die Lehrperson informiert.

2. durch die Schulkommission

2.1 Eine Verwarnung

2.2 den zeitweiligen Ausschluss aus meiner Klasse innerhalb der Schule

3. durch die Schulkommission

3.1 den Transfer in eine andere Klasse meiner Schule

3.2 den Transfer in eine andere Schule

Bevor die Punkte 2 und 3 zum Tragen kommen, finden Gespräche zwischen den Eltern, Lehrpersonen und Schulbehörden statt.

 

Sonja Truffer, Schulpräsidentin                           

 


 

 

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