Schul-und Ferienplan der Schulregion Randa/Täsch für das Schuljahr 2011/2012
Schulbeginn: Donnerstag 18. August 2011 morgens
Schulschluss: Freitag 29. Juni 2012 abends
FERIEN
Herbstferien: Fr. 07.10.2011 abends bi Mo. 24.10.2011 morgens
Weihnachtsferien: Fr. 23.12.2011 abends bis Mo. 09.01.2012 morgens
Fasnachtsferien: Fr. 17.02.2012 abends bis Mo. 27.02.2012 morgens
Osterferien: Do. 05.04.2012 abends bis Di. 10.04.2012 morgens
Maiferien: Fr. 04.05.2012 abends bis Mo. 21.05.2012 morgens
FEIERTAGE: Di. 01. November 2011 / Allerheiligen
Do. 08. Dezember 2011 / Maria unbefl. Empfängnis
Mo. 19. März 2012 / Josefstag
Mo. 28. Mai 2012 / Pfingstmontag
Do. 07. Juni 2012 / Fronleichnam
KOMPENSATIONS-
NACHMITTAGE: Mittwoch, 11.04.2012 ganzer Tag Schule
Mittwoch, 06.06.2012 ganzer Tag Schule
Schul-und Ferienplan der Schulregion Randa/Täsch für das Schuljahr 2012/2013
Schulbeginn: Montag 13.08.2012 morgens
Schulschluss: Freitag 21.06.2013 abends
FERIEN
Herbstferien: Fr. 12.10.2012 abends bis Mo. 29.10.2012 morgens
Weihnachtsferien: Fr. 21.12.2012 abends bis Do. 03.01.2013 morgens
Fasnachtsferien: Fr. 08.02.2013 abends bis Mo. 18.02.2013 morgens
Osterferien: Do. 28.03.2013 abends bis Di. 02.04.2013 morgens
Maiferien: Fr. 26.04.2013 abends bis Mo. 13.05.2013 morgens
FEIERTAGE; Mi. 15. August 2012 / Maria Himmelfahrt
Do. 01. November 2012 / Allerheiligen
Di. 19. März 2013 / Josefstag
Mo. 20. Mai 2013 / Pfingstmontag
Do. 30. Mai 2013 / Fronleichnam
KOMPENSATIONSTAGE: Mittwoch, 31.10.2012 ganzer Tag Schule
Urlaubsgesuche:
Das Schulkind gibt den Antrag mindestens 1 Woche im Voraus der Lehrperson ab. Gesuche über 1 Halbtag werden von der Lehrperson zum Visum an den Schulpräsidenten (in) weitergeleitet.
Auszug aus dem Reglement:
- Der Besuch des Unterrichts ist obligatorisch.
- Der Einzelurlaub darf nicht für Ferienverlängerungen eingesetzt werden.
- Urlaub kann nur aus triftigen Gründen gewährt werden.
- Belege (Zeugnisse, Einladungen, Aufgebote der Sportclubs und dergleichen) müssen dem Gesuch beigelegt werden.
- Antragsformulare können bei der Lehrperson oder der Gemeindekanzlei bezogen werden.
- Die Eltern sind für die Aufarbeitung des Unterrichtsprogramms verwantwortlich.
- Eltern, deren Kinder ohne Bewilligung dem Unterricht fernbleiben, machen sich strafbar.
- Bewilligungsverfahren:
Dauer eines Halbtages : durch Lehrperson
Bis zu neun Schultagen : durch die Leherperson und den Schulpräsident (in)
Schülertransport: Täsch - Randa
Offizieller Fahrplan Matterhorn Gotthard Bahn:
| Schulort Randa |
Vormittag |
Nachmittag |
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| Täsch ab |
07.51 Uhr |
12.51 Uhr |
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| Randa an |
07.55 Uhr |
12.55 Uhr |
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| Randa ab |
11.32 Uhr |
15.56 Uhr |
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| Täsch an |
11.38 Uhr |
16.01 Uhr |
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| Schulort Täsch |
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| Randa ab |
07.56 Uhr |
12.56 Uhr |
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| Täsch an |
08.01 Uhr |
13.01 Uhr |
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Täsch ab
Randa an |
11.51 Uhr
11.55 Uhr |
15.51 Uhr
15.55 Uhr
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Schul- und Hausordnung
Die Schule stellt sich der Herausforderung, Kindern und Jugendlichen vielfältiger Kulturen und Sprachen mit unterschiedlichem Glauben und intellektuellem Niveau sowie unterschiedlicher sozialer Zugehörigkeit mit demselben Wohlwollen zu empfangen. Jedes einzelne Kind soll integriert werden und sich in der Schule wohlfühlen.
Unsere Schule soll ein Ort sein, wo jedes Kind sich gut entwickeln kann und die Lehrpersonen ihren Erziehungsauftrag erfüllen können.
Wir streben ein Schulklima an, das durch Offenheit und Gesprächsbereitschaft, durch Vertrauen, gegenseitige Toleranz, Wertschätzung und Respekt getragen ist.
Die Schul-und Hausordnung erleichtert uns das Zusammenleben im Schulhaus. Sie ermöglicht uns einen ungestörten, effizienten Unterricht und gilt auch für alle schulischen Anlässe.
Die Schulkinder sind die wichtigsten Träger einer positiv gelebten Schulhauskultur und sind angehalten, die von der Schulkommission einfach und verständlich formulierten Verhaltensregeln, welche im und ums Schulhaus gelten, bedingungslos zu respektieren.
1. Allgemeines Verhalten
Wir begegnen uns im Schulhaus, auf dem Pausenplatz und auf dem Schulweg freundlich, rücksichtsvoll und grüssen einander. In den öffentlichen Verkehrsmitteln benehmen wir uns gegenüber Mitinsassen anständig und höflich.
Im Schulhaus und bei allen schulischen Aktivitäten sprechen wir Deutsch
Wir siezen alle Lehrpersonen.
2. Pünktlichkeit
Der Unterricht beginnt pünktlich. Wir betreten das Schulhaus gemäss den Weisungen der Lehrpersonen.
3. Schulweg
Je nach Wohngebiet habe ich die Möglichkeit, mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren. In diesem Fall stelle ich mein Fahrzeug auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz ab.
4. Schulische Aktivitäten
Die von der Schule organisierten Anlässe und Ausflüge sind für mich obligatorisch.
5. Absenzen
Kann ich krankheitshalber die Schule nicht besuchen, benachrichtigen meine Eltern telefonisch vor Schulbeginn die Klassenlehrpersonen oder melden die Abwesenheit im Lehrerzimmer.
Einen Arzt- und Zahnarztbesuch lasse ich mir vom Arzt bestätigen und bringe diese Bestätigung meiner Klassenlehrperson. Dies gilt auch für kurzfristige oder notfallmässige Arzt- und Zahnarztbesuche.
6. Sonderurlaube
Das Sonderurlaubsgesuch muss ich mit schriftlicher Begründung und mit Zustimmung meiner Eltern mindestens eine Woche im voraus dem örtlichen Schulpräsidenten(in) abgeben. Es gelten die Bestimmungen, die auf dem Urlaubsgesuch aufgeführt sind.
7. Ordnung und Sauberkeit
Sämtlicher Abfall gehört in einen Mülleimer. Ich sorge dafür, dass im Schulhaus und auf dem Pausenplatz nichts liegen bleibt.
8. Mein und Dein Eigentum
Schulmateriel, Einrichtungen sowie persönliche Sachen meiner Mitschüler behandle ich mit der nötigen Sorgfalt. Für mutwillig verursachte Schäden hafte ich selber (bzw.meine Eltern).
9. Rauchen, Drogen, Alkohol und gefährliche Gegenstände
In allen Räumen des Schulhauses, auf dem Schulhausareal und auf dem Pausenplatz gilt für mich ein striktes Rauch-, Drogen- und Alkoholverbot.
Gefährliche Gegenstände lasse ich daheim (Verletzungsgefahr!).
10. Mobiltelefone, elektronische Geräte
Auf dem Schulhausareal, während den Unterrichtszeiten, den Pausen und allen schulischen Anlässen darf ich weder Mobiltelefone noch andere elektronische Geräte benutzen. Die Geräte bleiben ausgeschaltet.
11. Verhalten im Schul- und Treppenhaus, Schulzimmer, Turnhalle
Ich betrete leise das Schulhaus und begebe mich sofort zum Schulzimmer.
Damit ich den Unterricht anderer nicht störe, sind Herumrennen, Lärmen, Raufen, Schreien, Pfeifen und dergleichen im Schulhaus untersagt.
Die Toilette besuche ich vor oder nach der Schule oder während der Pause. Ausnahmen werden durch die Lehrpersonen geregelt.
Ich trage im Schulzimmer keine Mütze oder andere Kopfbedeckung.
Meine Jacke gehört an die Garderobe. Schuhe und Pantoffeln stelle ich ordentlich hin.
Scooter, Rollbretter oder ähnliche Fahrzeuge darf ich auf dem Schulareal und im Schulhaus nicht benutzen.
Auf dem Schulhausareal ist es mir untersagt, Kaugummi zu kauen.
Ich darf mich nicht im Lehrerzimmer ohne Anwesenheit einer Lehrperson aufhalten.
Turnschuhe, die schwarze Streifen verursachen, sind in der Turnhalle nicht erlaubt.
12. Pausenordnung
Grundsätzlich muss ich mich bei jeder Witterung im Freien auf dem Pausenplatz aufhalten. Ausnahmen werden durch die Lehrpersonen geregelt (Lawinengefahr).
Während der Pause stosse und schlage ich meine Mitschüler nie.
Spucken lasse ich bleiben.
Es ist mir untersagt, Gegenstände und im Winter Schneebälle zu werfen.
Vom Pausenplatz darf ich mich ohne Erlaubnis einer Lehrperson nicht entfernen.
Disziplinarmassnahmen
Falls gegen die Schul- und Hausordnung verstossen wird, werden folgende Disziplinarmassnahmen getroffen (siehe kantonales Reglement Juli 2003):
1. durch die Lehrperson
1.1 ein Gespräch
1.2 eine sinnvolle zusätzliche Aufgabe
1.3 Nachsitzen unter Aufsicht
1.4 den Ausschluss aus einer Schulstunde
Bei den Massnahmen 1.2, 1.3 und 1.4 werden die Eltern schriftlich durch die Lehrperson informiert.
2. durch die Schulkommission
2.1 Eine Verwarnung
2.2 den zeitweiligen Ausschluss aus meiner Klasse innerhalb der Schule
3. durch die Schulkommission
3.1 den Transfer in eine andere Klasse meiner Schule
3.2 den Transfer in eine andere Schule
Bevor die Punkte 2 und 3 zum Tragen kommen, finden Gespräche zwischen den Eltern, Lehrpersonen und Schulbehörden statt.
Sonja Truffer, Schulpräsidentin